Zitat aus der NADA-Übersetzung der Doping-Verbotsliste:
"Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung von Diuretika und Maskierungsmitteln ist nicht gültig, wenn der Urin eines Athleten diese Substanzen zusammen mit Mengen exogener verbotener Substanzen enthält, die dem Grenzwert entsprechen oder unter ihm liegen."
Nur mal theoretisch:
Wenn in der Situation wie beim Schleck derzeit dann ein Athlet ein Attest nachreicht, ohne dass eine weitere verbotene Substanz bei ihm nachgewiesen werden kann.
Dann wurde er wegen eines Dopingvergehens öffentlich gebrandmarkt und von seinem Team von der TdF,... ausgeschlossen, ohne ein Dopingvergehen begannen zu haben.
Ich befürchte fast, man würde das Attest anzweifeln bzw. nicht wirklich anerkennen.
