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Ist man im vorliegenden Fall nicht ohnehin verpflichtet, der Polizei zu melden, wie die Sache ausgegangen ist? Auch wenn die nicht wirklich ermitteln, haben die jetzt einen offenen Fall auf dem Tisch, in dem sie nicht weiter ermitteln müssten, wenn sie wüssten, dass das Rad da und der Täter bekannt ist.
Stefan
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