Zitat:
Zitat von dickermichel
Die Diskussion der letzten Jahrzehnte über Sinn und Funktion von Strafe solltest Du als Anwalt aber schon verfolgt haben - und eine Strafe, die von vornherein eine weitere Zukunft des Bestraften NACH Verbüßung der Strafe ausschließt, ist mindestens drakonisch zu nennen.
Darum sticht auch Dein Hinweis auf den Maurer in keiner Weise:
Denn der kann auch mit 26 Jahren noch ganz normal in seinem Job weiterarbeiten - ein Fußballer, der knapp drei Jahre im Gefängnis sitzt (2/3 der Strafe), ist beruflich tot.
Es wäre also in diesem Fall darum gegangen, ein Urteil zu finden, das streng genug ist, um abzuschrecken, aber der besonderen Situation gerecht wird.
Und dabei geht es nicht um einen Promobonus, wie Du meinst, daß ich/wir ihn fordere/n:
Sondern darum, daß, wie oben gesagt, jeder andere Straffällige seinen Beruf nach der Verbüßung ausüben kann, in diesem Fall aber eben aufgrund der Strafe nicht.
Mein Verständnis von modernem Recht (und natürlich bin ich trotz zwei Semester Jura vor 25 Jahren "nur" interessierter Laie), ist, daß man sehr wohl der Gesamtsituation gerecht werden muß.
Sonst benötigen wir weder Richter noch Anwälte und können zu einer technokratischen, menschenfreien Justiz übergehen, die auf vermeintlich "objektiven (besser: objektivierten) Fakten" widespruchslos definiert, wie viel Strafe man für welches Vergehen kassiert.
Die Diskussion, daß im deutschen Recht Vergehen rund ums Eigentum verhältnismäßig stärker bestraft werden als Vergehen rund um den Menschen, ist alt und Dir sicher bekannt - das ist der eine Punkt, der in diesem Fall wieder einmal aufscheint.
Der andere Punkt ist der, daß gerade bei (jungen) Ersttätern eine sehr sorgfältige Abwägung geschehen muß - und die hat hier mE nicht stattgefunden.
Gruß: Michel
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Rechtspolitisch bin ich vielleicht bei dir.
Nur, zwei Dinge:
1. Der Strafrahmen ist halt so. Die Überlegung, ob er im Verhältnis zu anderen Delikten steht, ist, wie gesagt, rechtspolitischer Natur.
2. Wäre Breno hier mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, wie hätte man das den anderen Straftätern erklärt, die wegen demselben Delikt zwischen 4 und 5 Jahren im Gefängnis sitzen?
Natürlich muss auch die Einzelfallgerechtigkeit beachtet werden. Ich glaube aber nicht, dass die einen so großen Spielraum lässt.
Ich halt das Urteil bei der bestehenden Gesetzeslage für richtig.
Etwas anderes, wobüber man diskutieren kann und muss, ist die sofortige Invollzugsetzung des Haftbefehls.
Das war unnötig und schafft vollendete Tatsachen. Breno kann ja gegen das Urteil Revision einlegen, was er wohl auch tun wird und muss.