Zitat:
Zitat von dickermichel
Daß die Richterin auch anders kann, zeigt sie hier.
Allerdings muß man dann schon bayr. Polizist sein...
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Sowohl Körperverletzung im Amt als auch (einfache) Freiheitsberaubung haben an sich viel geringere Strafrahmen als schwere Brandstiftung.
Ob das nun richtig ist, muss man nicht diskutieren, der Gesetzgeber will das so.
Und die besonderen Umstände, die hier in der Berufungsinstanz zu der Bewährungsstrafe geführt haben, waren - laut dem Zeitungsbericht - auf die besonderen Belastungen der Poizei beim Oktoberfesteinsatz zurückzuführen.
Kann ich auch nicht beurteilen, ob das stimmt, dazu müsste ich die Akten kennen, weil ich nicht weiß, um was für Belastungen es sich handelt.
Fakt ist aber, es gab besondere Umstände.
Was mich aber am Fall Breno wundert, ist was anderes: Während Breno sich vor Gericht für die Geschehnisse entschuldigt, fordert sein Anwalt Freispruch, weil die Tat nicht nachgewiesen sei.
Entweder sind die Presseberichte unvollständig oder es gab da ein Kommunikationsproblem zwischen Angeklagtem und Verteidiger, das nicht auf die Sprache zurückzuführen ist.
Vielleicht wäre Breno mit einem "Deal", der ja durchaus nicht unüblich ist, besser bedient gewesen. Der Deal hätte aber sicher nicht in Richtung Bewährung gehen können. Das wäre utopisch gewesen.
Aber vielleicht hätte man so eine Strafe von um die 3 Jahre, vielleicht knapp drunter (natürlich ohne Bewährung) hinbekommen.