Zitat:
Zitat von Honkomat
Das mit der Beweislage ist halt wie mit jedem Verstoß im Straßenverkehr. Man sollte natürlich schon eine einigermaßen gute Beschreibung des Fahrers abgeben können.
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Konnte ich auch in die Tonne kloppen. Der A****, der mich mit seiner Stoßstange angeschoben hat, hat alle Wildwestaktionen mit Hupen, sich von Bort aufs Dach hauen lassen, "er könnte mich wegen des Gegenverkehrs echt schlecht überholen" etc. zugegeben, nur eben das Anschieben nicht. Bort und ich haben gesagt, der schwabbelige Endvierziger und Mieter des Wagens sei gar nicht gefahren. Das Verfahren ist einfach eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft auch eine Sachverständigen aufgegabelt hatte, der das Anschieben für unmöglich erklärte. Vermutlich auf dem Flur aufgegabelt und verstanden hat er wohl eine andere Sache. Also eigentlich kann man sich beiderseitig so ziemlich alles leisten, so lange man kein großes Vorstrafenregister hat. Zeugen sind dabei egal, lehrt die Erfahrung ...