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Alt 27.06.2012, 14:52   #155
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 388
Zitat:
Zitat von meggele Beitrag anzeigen
Naja, warum diese Abgrenzung? Von einem Hobbyjogger will ich doch (auch als Gesellschaft) wissen, von welchem Arzt er das HGH und von welcher Apotheke das Epo bekommen hat und von welchem Untergrundlabor die Steroide.
Aber das bedeutet ja aber nicht, dass man sofort jeden Läufer verdächtigen, sein Telefon abhören und die Bude auf den Kopf stellen wird.
Letztlich müsste sich doch nur das Strafmaß erhöhen, wenn diese Mittel 'betrügerischer' Absicht angewendet wurden. Die Unterscheidung zwischen 2km-Spendenlauf und Olympiarennen werden die jeweiligen Stellen ja wohl treffen können.
Na ja, ohne die Abgrenzung würde ich mich, hätte ich z.B. Asthma und würde ein entsprechendes Spray mit den entsprechenden Inhaltsstoffen benutzen, grundsätzlich strafbar machen, wenn ich - auch als Hobby-Jogger - an einem Marathon teilnehme.

Ich müsste mir dann sagen: Ich mache mich permanent strafbar, darf aber davon ausgehen, nicht verfolgt zu werden, weil ich ja Hobbyjogger bin.

Wär jetzt kein so toller Gedanke für mich.

Übrigens fällt mir da im Moment noch etwas anderes ein, hab ich aber noch nicht ganz zu Ende durchdacht:

Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden gilt ja vor allem den Händlern der verbotenen Substanzen. Siehe den Professor und den "Kaufmann".

Jetzt brauchen die Strafverfolgungsbehörden in der Regel aber die Zeugenaussagen der Abnehmer, um die Tatsache des Verkaufs und / oder dessen Umfang nachweisen zu können.

Wenn aber alle Abnehmer (auch die Hobbybodybuilder, die es ja meist sind, die beliefert werden) sich aber grundsätzlich auch strafbar gemacht hätten, hätten diese ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Und jetzt? Könnte gut sein, dass der Schuss nach hinten losgehen würde und die Ermittlungen dadurch sogar erschwert werden könnten.
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