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Zitat von tandem65
Weshalb nicht? Es obliegt immer der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ob öffentliches Interesse besteht und Anklage erhoben wird. Warum jetzt ausgerechnet in diesem Punkt nicht?
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Stimmt auch nicht so ganz.
Die Staatsanwaltschaft ist immer verpflichtet, bei Straftaten zu ermitteln und - wenn der Verdacht ausreicht - auch anzuklagen.
Es gibt einzelne Delikte, in denen das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, dass sie das nur machen soll, wenn öffentliches Interesse besteht. Das muss aber das Gesetz ausdrücklich vorsehen.
Mich würde es deshalb nicht glücklich machen, weil dadurch auch diejenigen Leute, die ausschließlich sich selbst und keinen anderen schädigen, im Grunde kriminalisiert würden.
Ich glaube nicht, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.