Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen
Also der gemeine Hobbyathlet, der seine Leistung durch Medikamente steigert, um die Quali für Hawaii zu erhalten, erzielt mit seinem Start keine Vermögensvorteile, i.Ggs, er zahlt ja noch zusätzlich Startgeld und Reisekosten etc, der kann dann nicht belangt werden, weil er im rechtlichen Sinne nicht dopt?
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Doch, es gibt ja Preisgelder bei diesen Wettkämpfen. Muss er erst mal argumentieren, dass er angetreten ist, aber kein Preisgeld wollte...?