Zitat:
Zitat von Hafu
Österreich z.B. hat mittlerweile auch eins. Anwendung findet es in der Rechtspraxis nur bei Profi- und Kadersportlern, d.h. Hobby-Bodybuilder, die Steroide konsumieren werden nicht verfolgt (soonst müsste man auch Alkoholiker und Nikotinsüchtige bestrafen), wohl aber eventuelle Dealer.
|
Ich hab mal beim zitieren die entscheidenden Worte dick gemacht
Genau das wäre mir jetzt zu viel des Guten. Und man sieht hierbei, wo das Problem steckt.
Das Gesetz (dessen Wortlaut ich leider nicht finden konnte

) scheint demnach das Dopen allgemein unter Strafe zu stellen.
Dann scheint es in der Rechtspraxis in den Händen der Staatsanwaltschaft zu liegen, ob im Einzelfall verfolgt wird oder nicht.
Würde mich jetzt nicht ungemein glücklich machen, eine solche Lösung.
Während ich den österreichischen Text gesucht habe, habe ich aber das hier gefunden, einen Referentenentwurf für Deutschland aus dem Jahr 2009:
http://jensweinreich.de/wp-content/u...hutzgesetz.pdf
Im Prinzip nicht so schlecht. Aber leider genau in den entscheidenden Punkten halt nicht so toll.
Anstatt immer von "Doping im Sport" zu reden, sollte man besser von "Doping zur Steigerung der Leistungsfähigkeit für sportliche Wettkämpfe" oder so ähnlich reden.
Denn genau bei Doping im Sport wäre die Einnahme von Dopingmitteln durch den immer alleinlaufenden Sportler ja auch verboten, da auch er Sport betreibt.
Dass aber die Definition schwierig ist, zeigt die unfreiwillige Komik in § 1 Abs. 5:
"(5) Als sportlicher Wettkampf im Sinne dieses Gesetzes gilt ein sportlicher Wettkampf, an dem Sportler ihres Vermögensvorteils wegen teilnehmen." 