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Zitat von drullse
Aber genau das wäre doch dann Betrug (oder liege ich wieder falsch?) und damit strafrelevant. Die Gegner gehen davon aus, der Athlet bereitet sich sauber vor und genau das tut er nicht.
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Jaja, Betrug wäre es.
Ich meinte aber im Rahmen eines (neuen) Antidopinggesetzes, das, sagen wir mal vorsichtig, die Teilnahme an Sportveranstaltungen in (engem) zeitlichem Zusammenhang mit der Einnahme von Dopingmitteln unter Strafe stellt.
Dann stellt sich nämlich die Frage, wie eng der zeitliche Zusammenhang sein muss.
Die Einnahme von Dopingmitteln selbst würde man von verfassungsrechtlicher Seite aus wohl kaum immer und in jedem Fall unter Strafe stellen können. Eben nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wettkämpfen.
Jetzt stellt sich aber das Problem, dass Doping ja auch im Training im Vorfeld von Wettkämpfen wirksam ist.
Und genau darin steckt das Dilemma der zeitlichen Zuordnung im Strafrecht.
Krasses Beispiel: Wenn ich immer nur für mich laufen will und niemals an einem Wettkampf teilnehmen will und mir trotzdem Dopingmittel reinpfeife, weil ich den Ehrgeiz habe, meine Strecke, die ich immer nur allein laufe, immer schneller zu laufen, dann müsste das auf jeden Fall straffrei sein. Denn damit schädige ich nur mich selbst.
Die Frage, die sich stellt, ist dann aber: Wann überschreite ich die Grenze der Straflosigkeit?