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Was soll denn drinstehen in dem Antidopinggesetz, das nicht jetzt auch schon durch das Betäubungsmittelgesetz oder das Arzneimittelgesetz geregelt wäre? Oder sich eben da regeln ließe, wenn gewünscht und noch nicht enthalten.
Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre, die Teilnahme gedopter sportler an Wettbewerben unter Strafe zu stellen.
Wenn man will, könnte man das aber auch durchaus als Betrug auslegen, zumindest dann, wenn es um Geld geht.
Da ja der Betrugstatbestand mittlerweile sowieso extrem weit ausgelegt wird, wäre das zumindest denkbar.
Siehe auch den Fall des Schiedsrichters Hoyzer. Da wurde der Tatbestand auch extrem weit ausgelegt. Ich sehe nämlich bis heute da keine Täuschungshandlung.
Die sehe ich allerdings in bestimmten Konstellationen bei dopenden Sportlern.
Und mehr braucht es meiner Meinung nach auch nicht. Ich binkein großer Freund von allzu ausufernder Gesetzgebung.
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