Zitat:
Zitat von mopson
so eine Frage am Rande...
Falls LA von die USADA verurteilt wird, kann er noch in Berufung gehen oder ist diese Entscheidung definitiv??
ich denke da am CAS... 
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Im Prinzip dasselbe wie beim Fall Pechstein. Natürlich kann ein verurteilter/ gesperrter Athlet zum CAS gehen, aber dieser ist nur dafür zuständig, ob die im Verbandsstatut vorgesehenen Verfahrenswege eingehalten wurden (also, ob das Strafmaß mit dem WADA-Code in Übereinstimmung steht, Gelegenheit zu Anhörung gegeben wurde, Fristen korrekt eingehalten wurden usw.).
In der Sache an sich macht der CAS nichts, lädt also z.B. keine eigenen Zeugen vor oder lädt dieselben Zeugen nochmal ein.