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Alt 16.06.2012, 08:39   #3
Nobodyknows
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Beiträge: 5.824
"Die Erzieherin ist in Elternzeit und genießt damit einen besonderen Kündigungsschutz. Somit muss das Gewerbeaufsichtsamt dem Rauswurf zustimmen. Weil sich die Behörde weigert, zieht die Kirche vor das Augsburger Verwaltungsgericht."

Ist doch alles rechtsstaatlich geregelt. Wo ist das Problem?
Oh doch, es gibt ein Problem: Liebe macht blind...und doof.

"Die Frau hatte bei ihrem kirchlichen Arbeitgeber eine Bescheinigung über die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft abgegeben. Auf einer Notiz vermerkte die 39-Jährige auch, sie wisse, dass dies ein Kündigungsgrund sei."

Gruß
N.
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