Zitat:
Zitat von TriMartin
Das ist ja gut.
Habe ich das richtig gesehen, dass man dort weder Tageslizenz noch Startpass braucht?
Wenn ja, wie erhält man solche Sonderregeln?
Auf diesem Wege finanzieren doch die Teilnehmer die LVs.
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§20 Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU.
"In begründeten Einzelfällen kann das Präsidium der Deutschen Triathlon Union von einzelnen Pflichten gemäß der Veranstalter- und Ausrichterordnung und der Sportordnung eine Befreiung erteilen. ..."