Zitat:
Zitat von LidlRacer
In dem Erfurter UV-Blutbestrahlungsfall gibt es einen ersten Schiedsspruch:
https://www.nada-bonn.de/fileadmin/u...e_final_01.pdf
Kurz:
Es war ab 2011 eine verbotene Methode.
Die Eisschnellläuferin Judith Hesse ist aber unschuldig, da sie sich auf den Doc verlassen durfte.
Wenn es wirklich so abgelaufen ist, wie in dem Schreiben dargestellt, ist die Entscheidung für mich nachvollziehbar.
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Schwierig... Dann kann ich mich auch auf die Inhaltsdeklaration eines Nahrungsergänzungsmittels verlassen. Schließlich wollte ich nicht dopen und der Hersteller hat mir versichert (durch seine Inhaltsangabe wo schließlich alles aufzuführen ist), dass das Zeug OK war.
Was nun, wenn der Fuentes dem Contador versprochen hat, dass das mit dem Clenbuterol so Ok sei? Dann kann ich Contador nicht bestrafen, weil er zwar den Vorteil hatte, aber sich auf den Arzt verlassen hat?
Seltsame Begründung in meinen Augen. Da haben sie schon Sportler für weniger fahrlässige Dinge zur Verantwortung gezogen worden.
Ich vermute, dass sich der Verband nur der Schadensersatzklage entziehen wollte. Soweit ich mich erinnere, war der Arzt doch auch Arzt am OSP, oder?