Zitat:
Zitat von KalleMalle
Ich will jetzt keine Wortklauberei betreiben, aber:
Wenn der Mitarbeiter damit nicht einverstanden ist - sprich wenn er klagt - dann wirste deinen 'begründeten Verdacht' erstmal beweisen müssen und dann muß der Richter auch noch DIR glauben und nicht dem MA.
Was Du beschreibst ist Selbstjustiz. 
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Ich nenne das nicht Selbstjustiz sondern
Verdachtskündigung. Dass sich der Betroffene dagegen wehren kann, steht ja auf einem anderen Blatt.