Zitat:
Zitat von bellamartha
Lieber neonhelm,
ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten.
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?
Viele Grüße und vielen Dank!
J.
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23.05.2012: Veranstaltungsgenehmigungen/Sperre Startpassinhaber
Bitte beachten Sie, dass Startpassinhaber, die an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, nach DTU Sportordnung D.2 mit einer Wettkampfsperre bis zu 9 Monaten belegt werden können.
Ob eine Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen sportrechtlich genehmigt worden ist, können Sie auf unserer Homepage prüfen (unter „Veranstaltungen“). Alle genehmigten Veranstaltungen werden bei uns aufgeführt und mit einer Genehmigungsnummer versehen. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Startpassinhabern mit.