Moment mal Jens,
bisher durfte der Veranstalter doch davon ausgehen, dass die Genehmigung noch erteilt wird (sie ist ja beantragt) und war somit nach meinem Verständnis auch verpflichtet, die Tageslizenzen für Nichtstartpassinhaber zu berechnen. Oder täusche ich mich da, liebe Forumsjuristen

?
Das sieht erst dann anders aus, wenn die Genehmigung definitiv verweigert wird. Dann müssen die Tageslizenzgebühren natürlich zurückerstattet werden.
Ich habe aber noch nichts Offizielles gehört, dass dieser Fall nun eingetreten ist?