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Alt 31.05.2012, 16:08   #29
Nepumuk
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Registriert seit: 30.12.2009
Ort: 64560 Riedstadt
Beiträge: 3.552
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Nun, auf dem Gebrauchtmarkt kann ich mir aussuchen ob ich mein Rad für 1500,-€ verkaufe und Geld dazuschiesse um mir etwas neues zu kaufen oder ob ich es weiter fahre. Die zweite Option habe ich im Schadensfalle nicht. Ich muß Geld in die Hand nehmen um den Gegenstand wieder nutzen zu können.
Dafür bekommst du ja auch das Geld von der Versicherung. Dafür kannst du dir dann ein gebrauchtes Rad kaufen. Du hattest vorher ein Gebrauchtsrad und hast danach auch wieder eines.

Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Als Gebrauchtkäufer habe ich z.B. keine Herstllergarantie mehr demnach ist der Zustand vor dem Unfall immer noch nicht wieder Hergestellt, sofern da noch Garantie auf dem Rahmen ist. Ob die Kiste Unfallfrei ist die ich gebraucht bekomme steht zudem in den Sternen.
Das ist der Punkt. Viele Leute wollen aus gutem Grund kein gebrauchtes Rad kaufen. Dafür kann aber der Schädiger und dessen Versicherung nichts.

Wie gesagt, die richtige Lösung wäre, angemessene Schmerzengelder zu zahlen über die der Geschädigte dann frei verfügen könnte.
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