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Alt 27.05.2012, 21:30   #7
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zum Schmerzensgeld: Schreib dir genau auf: Wo liegen Verletzungen vor, wie äußern sich die Beeinträchtigungen und Schmerzen, wie lange halten diese an, wie oft zum Arzt, welche sonstigen Behandlungen notwendig, Einschränkungen im Job, privat, Training.
Je genauer Du da bist, desto besser die Chancen, hier was zu kriegen. "Ich war verletzt und das Knie hat ein paar Tage weh getan" reicht nicht. Anzeige muß nicht sein, ärztliche Bestätigung oder sonstige Bestätigung der Beeinträchtigung wäre wichtiger, notfalls eben durch Zeugen.

Zum Rad würde ich auch mal sagen: Wenn Du damit 3 mal gefahren bist, sollte (fast) der Neupreis drin sein, natürlich in gleicher Ausführung und nicht mit "Upgrade", es sei denn, Du hast Kaufbelege von ner "Apotheke" (und hast dementsprechend gezahlt), und gehst jetzt zum Billiganbieter.

Gutachter ist gut, das beschleunigt das Verfahren, aber je nach Gutachter kann's natürlich auch ein Problem geben. Auf jeden Fall würde ich Bilder machen und die Schäden vom Radhändler bestätigen und bewerten lassen.

Und dann kann natürlich noch die Schuldfrage zum Problem führen. Bei nem Kumpel schien das auch erst klar zu sein. Dann hat der Unfallverursacher alles mögliche bestritten, der Kumpel ist 1 Jahr auf nem Leihrad gefahren und hat letztlich noch einen Vergleich eingehen müssen, um nicht noch länger warten zu müssen. Hat ihn dann 20 % gekostet.
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