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Eigentlich ist es ganz einfach.
Als gemeldeter Teilnehmer habe ich die Teilnahmebedingungen gelesen, und die sagten bei meiner Anmeldung aus, ich brauche eine Tageslizenz oder einen Startpass, dementsprechend habe ich bezahlt und jetzt liegt es am Veranstalter den Kunden zu informieren, ob diese Lizenz benötigt wird (wird sie ja nicht bei nicht zugelassenem Wettkampf) oder eben nicht, (mit entsprechenden Konsequenzen für die Startpassinhaber). Da aber bei Ausschreibung der Lizenzzwang angegeben wurde (und damit kein "Startverbot") müsste der Veranstalter bei Eintreten dieses Falles (Startverbot) das Startgeld zurückerstatten und zwar vollständig, weil sein Teil des Vertrages nicht erfüllt wurde.
Der Kunde hat nämlich unter Annahme der Genehmigung durch den NRWTV den Startplatz gekauft, wenn diese Genehmigung nachträglich nicht erwirkt wird und der Kunde damit nicht Starten DARF, dann liegt das Verschulden beim Veranstalter.
Ich werde da, als Startpassinhaber, erstmal die Füsse stillhalten. Entweder die Veranstaltung wird genehmigt oder ich hole mir mein Geld zurück.
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