Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Dass der Verband einen Rechtsstreit durchführt ist die eine Sache, dass er die Vernastaltung nicht mehr genehmigt, wenn er sich im Streit befindet ist logische Schlussfolgerung. Dass in der Sportordnung steht, dass der Startpassinhaber seine Lizenz verlieren kann, wenn er dort startet, ist ebenfalls ein direkter Zusammenhang.
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Das Problem sehe ich darin, dass dieser Passus vermutlich nicht nur in die Sportordnung aufgenommen wurd,e um gegen einen Veranstalter vorzugehen, der mit dem Verband im Rechtsstreit liegt, sondern gegen jeden Veranstalter, der nicht mit dem Verband zusammenarbeitet, also auch den kleinen Sportverein um die Ecke, der nur einen kleinen Triathlon ohen großen Aufwand organisieren will.
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Dafür kann aber der NRWTV nichts und ich glaube auch nicht, dass er wirklich die Startpässe von hunderten Leuten einziehen wird...
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Müsste er aber, um sich nicht angreifbar zu machen. Wenn er die Teilnehmer der ungenehmigten Veranstaltung X sperrt, die der Veranstaltung Y aber nicht, behandelt er nicht alle Startpassinhaber gleich, was rechtlich sicher angreifbar wäre.
Zitat:
Zitat von FinP
Es geht deshalb vielen "eindeutig zu weit", weil die vorherigen Eskalationsstufen nicht bekannt sind.
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Was mich als potentiellen Startpassinhaber angeht, gibt es aber keine vorherigen Ekalationsstufen, oder? Das heißt, ich bade den Streit des Veranstalters mti dem Verband aus.
Zitat:
Zitat von FinP
Ganz grob ist es vergleichbar mit folgender Situation:
McDonalds hat viele treue Kunden. Auf einmal macht ein Franchise-Nehmer sein eigenes Ding, behält das Logo an der Tür und versucht sein Restaurant zu betreiben.
Die Kunden merken es nicht, aber McDonalds ist zu Recht sauer. Um seine Kunden nicht an den gemeinen Konkurrenten zu verlieren, drohen Sie jetzt damit, dass die Kunden, die bei der Konkurrenz essen, in den richtigen Läden nicht mehr bedient werden. Und dass ist im Vergleich offensichtlich nicht zielführend.
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Gutes Beispiel. Den Unterschied sehe ich aber in der Größe des Logos:
Die Realität in Triathlon sieht aber so aus, dass auf dem Restaurant groß "Amerikanisches Schnellrestaurant" und irgendwo klein in der Ecke "das goldene M" steht. Es steht also groß Triathlonauf der ausschreibung und irgendwo klein in der Ecke DTU/BWTV/NRWTV....
Zusätzlich versucht der Verband aber auch gegen alle Restaurants vorzugehen, die sich nur "Schnellrestaurant" nennen, aber nie vorhatten, sich ein "M" an die Tür zu malen, also den kleinen Verein, der einfach einen kleinen Wettkampf organisieren will, aber keine Lust hat, diesen genehmigen zu lassen, aber dafür auch auf Kampfrichtet etc. verzichtet.
Und um bei dem Schnellrestaurant-Beispiels zu bleiben, müßte man, um eine Verwechslung mit diesen zu vermeiden, das "M" prominenter platzieren und eben vermehrt damit werben, dass das "M" deutschlandweit für eine gleichbleibende, hohe Qualität steht.
Matthias