Zitat:
Zitat von amontecc
Wäre so etwas kein Straftatbestand?
Veruntreuung der Lizenzgebühren, welche die Teilnehmer dem Veranstalter überlassen, im Glauben, beim Verband eine Lizenz mit entsprechenden Leistungen bezahlt zu haben, welche dann durch das Einbehalten gar nicht wirksam wurde?
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doch, sehe ich auch so, hinzukommt die Vermögensuntreue der Verantwortlichen beim Verband. Ist mE ein ganz klarer Fall. Verjährungsfristen sind auch noch lange nicht abgelaufen ....