Zitat:
Zitat von Jahangir
Beim Kraichgau Triahtlon sind sehr hohe Summen an Tageslizenzen von Veranstalter einfach einbehalten worden.
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Wäre so etwas kein Straftatbestand?
Veruntreuung der Lizenzgebühren, welche die Teilnehmer dem Veranstalter überlassen, im Glauben, beim Verband eine Lizenz mit entsprechenden Leistungen bezahlt zu haben, welche dann durch das Einbehalten gar nicht wirksam wurde?