Zitat:
Zitat von NBer
dABER sie kann anderen dtu mitglieder untersagen dort dann zu starten, und nichts anderes macht sie. kein mensch greift in deine persönlichkeitsrechte, sie beschneiden dir nur die teilnehmer bei deinem privatvergnügen.
diese regelung ist ja in erster linie NICHT gegen athleten gerichtet, ...
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Doch, aus meiner Sicht richtet sich diese Sperr-Androhung ausschließlich gegen die Startpaß-Inhaber. Ich hab doch garnichts dagegen, die DTU über Tageslizenzen oder Startpaßgebühr zu unterstützen.
Wenn mir aber von dieser DTU mit einer Sperre gedroht wird, weil ich am Mini-Triathlon in Stockstadt oder beim CTW starte, dann empfinde ich das als absurd. Vielleicht sollte ich es einfach mal drauf ankommen lassen und sehen, ob die sie Sperre wirklich durchziehen.