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Alt 24.05.2012, 12:47   #62
NBer
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Registriert seit: 21.11.2008
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Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Nur das können sie nicht kontrollieren. Siehe oben: Wenn ich einen Triathlon organisieren will, kann mich die DTU nicht davon abhalten, außer ich bin Mitglied im Verband und habe die Satzung anerkannt......
du verstehst es immer noch nicht ganz. selbst wenn du dtu mitglied bist, kannst du eine schwarze veranstaltung privat organisieren, weil das eine mit dem anderen erst mal nix zu tun hast, ist ja deine private freizeit in der du das treibst. ABER sie kann anderen dtu mitglieder untersagen dort dann zu starten, und nichts anderes macht sie. kein mensch greift in deine persönlichkeitsrechte, sie beschneiden dir nur die teilnehmer bei deinem privatvergnügen.

diese regelung ist ja in erster linie NICHT gegen athleten gerichtet, sondern eben gegen veranstalter, die auf der erfolgswelle des triathlon mitschwimmen, und (vor allem) auch mitverdienen wollen, dabei aber zum teil nicht einmal die mindeststandards an fair play oder sicherheit einheiten wollen, sachen die ja nur geld kosten. es müsste im interesse jedes normalen triathleten liegen, das alle wettkämpfe in deutschland einem gewissen niveau und sicherheitsstandard entsprechen. und deswegen wird von der dtu eben eine gewisse gemeinschaftliche solidarität der organisierten triathleten eingefordert.

und nicht zuletzt schützt die dtu damit auch ihre veranstaltenden vereine. kein verein wird erfreut sein, wenn ein halbes jahr vorbereitung, das einhalten aller vorschriften (die wie gesagt alle geld kosten), das terminabsprechen mit anderen vereinen usw den bach runtergehen, weil die pfennigfuchser für 5 euro bei der schwarzen veranstaltung am selben tag 20km weiter antreten, anstatt bei der offiziellen veranstaltung mit entsprechenden startgeld. und einfach das startgeld senken ist halt nicht drin. kein veranstalter kann kann gegen einen schwarzen wettkampf in einen preiskampf gehen, wenn er einen wettkampf nach veranstalterordnung organisiert.

Geändert von NBer (24.05.2012 um 12:54 Uhr).
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