Zitat:
Zitat von Matthias75
Weiß eigentlich irgendjemand, worum es in der einstweiligen Verfügung genau geht?
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Aus diesem Satz..
Zitat:
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Wo kommen wir denn da hin, wenn ein Sportverband durch einstweilige Verfügungen daran gehindert wird seine Mitglieder über das sportliche Regelwerk zu informieren.
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..reime ich mir das so zusammen:
Der Verband hat seine Mitglieder (das sind die Vereine) darüber informiert: Veranstaltung x ist nicht genehmigt. Wer dort startet kann für 9 Monate gesperrt werden. Der Veranstalter von x hat dem Verband per einstweiliger Verfügung untersagt, dies zu verbreiten.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Wird doch bspw. beim DLV auch gemacht, indem damit geworben wird, dass ein genehmigter Wettkampf "bestzeitlistenfähig" bzw. "genau vermessen" ist.
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Da bringst du zwei Sachen durcheinander. Ein genehmigter Volkslauf ist nicht automatisch Bestenlistenfähig. Dafür müssen die Strecken nach bestimmten Regeln und in bestimmten Intervallen vermessen werden. Dann ist er ein genehmigter _und_ ein vermessener Volkslauf, und damit Bestenlistenfähig.
Übrigens fällt mir auf das jeder kleine Volkslauf mit 80 Teilnehmern ein "DLV genehmigter Volkslauf"-Logo auf seiner Ausschreibung hat. Offensichtlich sind da die Hürden = Auflagen und Verbandsabgaben nicht so hoch wie beim Triathlon. Natürlich gibts beim Triathlon auch mehr zu regeln, und der Verband hat mehr Aufwand (Schiedsrichter).