Zitat:
Zitat von birdy73
ich würde auch empfehlen, zu zahlen, damit die Sache auch für einen selbst erledigt ist. In Deutschland kann man wegen einer Owi durch 3 Instanzen ziehen, aber das ist m.E ein schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis.
Du kannst auch selbst ohne Rechtsanwalt Akteneinsicht bekommen. Als Bürger bekommst Du die Akte aber nicht zugeschickt, sondern kannst Sie nur vor Ort einsehen. Teilweise gibt es im Owi-verfahren aber auch nur noch EDV-Akten.
|
Es gibt bisher nur einen Anhörungsbogen, ein Bußgeld ist bis jetzt noch nicht ergangen. In dem Anhörungsbogen wurde nur pauschal auf §49 StVo hingewiesen ohne konkreten Hinweis auf den Vorwurf.
Erst gestern wurde dieser Vorwurf durch eine Mailboxnachricht konkretisiert.
Natürlich werden wir keinen Anwalt einschalten, wenn sich das Bußgeld in dem hier angegebenen Rahmen bewegt.