Die Polizistin, die die Anzeige schrieb, hat bei meiner Freundin auf die Mailbox gesprochen. Ihr werde vorgeworfen, den benutzungspflichtigen Radweg nicht genutzt zu haben.
Dazu ist zu sagen. Meine Freundin kam längs der Straße, der Radweg kommt, aus ihrer Fahrtrichtung gesehen, von schräg links, kreuzt die Straße, auf der der Rest der Gleise liegt, und setzt sich rechts fort. Nach wenigen hundert Metern parallel der Straße führend, biegt der Radweg nach rechts ab, führt also in eine andere Richtung, als meine Freundin hin möchte. Diese möchte nämlich nach Hause und hat, weil aus Köln von der Arbeit kommend, wenig Lust für Umwege. Wäre sie verpflichtet, den Radweg, Schild (Nr 240) steht gut sichtbar an der Kreuzung Radweg/Straße, zu nutzen?
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