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Danke schon mal für die Antworten.
Der Anhörungsbogen ist ja Vorgestern bei uns eingetroffen. Daraus ist nur zu entnehmen, dass ein Verfahren nach StVo § 49 gegen sie eingeleitet worden ist. Weiter wird nicht spezifiziert.
Weiterhin steht dort, dass sie sich nicht zu äußern braucht, aber dann ein Bußgeldbescheid ohne weitere Anhörung gegen sie erlassen wird.
Joerg
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