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Alt 18.05.2012, 13:36   #4
Decke Pitter
vormals Aquisgrana
 
Benutzerbild von Decke Pitter
 
Registriert seit: 30.12.2008
Ort: Köln
Beiträge: 1.671
Hallo Joerg,

ich würde die Anhörung nicht ignorieren. Könnte sein, dass deine Freundin dann nämlich ein OWI-Verfahren am Hals hat.

Im § 49 StvO-Ordnungswidrigkeiten sind ja diverse OWI-Tatbestände benannt. Findet doch erst mal raus, was genau vorgeworfen wird. Auf der Anhörung steht bestimmt auch eine Telefonnummer. Einfach mal anrufen und fragen, wenn ihr aus dem Schreiben/Anhörung nicht schlau werdet.

Mir ist das alles ein bisschen rätselhaft...Was könnten die deiner Freundin schon vorwerfen. Zu schnelles Fahren bestimmt nicht...

Grüße
Tom

Hier noch ein Link zum § 49 StVO:
http://dejure.org/gesetze/StVO/49.html
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