Hallo Joerg,
ich würde die Anhörung nicht ignorieren. Könnte sein, dass deine Freundin dann nämlich ein OWI-Verfahren am Hals hat.
Im § 49 StvO-Ordnungswidrigkeiten sind ja diverse OWI-Tatbestände benannt. Findet doch erst mal raus, was genau vorgeworfen wird. Auf der Anhörung steht bestimmt auch eine Telefonnummer. Einfach mal anrufen und fragen, wenn ihr aus dem Schreiben/Anhörung nicht schlau werdet.
Mir ist das alles ein bisschen rätselhaft...Was könnten die deiner Freundin schon vorwerfen. Zu schnelles Fahren bestimmt nicht...
Grüße
Tom
Hier noch ein Link zum § 49 StVO:
http://dejure.org/gesetze/StVO/49.html