Mit der Strafanzeige als Druckmittel wäre ich zurückhaltend. Nachher wird das als Nötigung ausgelegt. Kann ja sein, dass er eigentlich vor hatte, alles ordnungsgemäß abzuwickeln. Dann liegt kein Betrug vor.
Eleganter ist in solchen Fällen, die vorbereitete Strafanzeige ihm vorab zur Stellungnahme zu schicken. Das ist dann sauber und erfüllt auch seinen Zweck.
Hier würde ich mir die Mühe aber nicht machen. Gleich den Vorfall anzeigen und ihm das mitteilen. Wenn er dann das Geld zurückzahlt, wird die Sache vermutlich eingestellt - das kann man ihm ja sagen
