Ich würde noch keine Strafanzeige erstatten. Nutze das lieber als Druckmittel und drohe zunächst nur damit.
Sollte er zu den "Unpfändbaren" gehören, hast du wenigstens dieses Druckmittel.
Wenn du aber gleich Strafanzeige erstattest, hast du dieses Druckmittel schon aus der Hand gegeben.
Ist natürlich anders, wenn du die Adresse nicht rausbekommst. Dann musst du halt doch gleich Anzeige erstatten.
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