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Grundsätzlich gilt, dass der Unfallbeteiligte der durch den Verkehrsunfall geschädigt wurde, sich auf Kosten des Unfallverursachers (zumeist ist das dann die Versicherung des Unfallgegeners) sich einen Gutachter selber suchen kann. such Dir halt einen Gutachter, der Dir bescheinigt ob Dein Rahmen noch okay ist oder ob er getauscht werden muss. Dann zum Fahrradladen Deines Vertrauens, der sollte sich mit der Versicherung des Unfallgegeners in Verbindung setzen und die Kostenfrage klären.
Im übrigen darfst Du Dir auch auf Kosten des Unfallgegeners eine anwaltschaftliche Beratung suchen.
Die versicherung Deines Unfallgegners wird das aber in der Regel unproblematisch regeln, einfach mal unter der Schadensnummer, die muss Dein Unfallgegener sich besorgen, erkundigen.
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2017: Neue Marathonbestzeit ?
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