Um es nochmal zu verdeutlichen, worum es geht:
Zwei heiraten im Ausland nach ausländischem Recht und ziehen dann gemeinsam nach Deutschland.
Zwei Möglichkeiten: Wir erkennen die Ehe an oder wir erkennen die Ehe nicht an, weil sie ja nicht nach deutschem Recht verheiratet sind.
In Deutschland gilt Möglichkeit eins. Alles andere wäre auch wirklich schwierig. Warum sollte ein holländisches Ehepaar hier als zwei getrennte Leute betrachtet werden (mit allen Konsequenzen)?
Jetzt sind die beiden hier verheiratet und wollen es nicht mehr sein. Welche Regelungen müssen nun berücksichtigt werden? Natürlich die, die galten, als die Ehe geschlossen wurde. Alles andere wäre ja auch unfair. Ansonsten wäre ja ein Scheidungstourismus denkbar (vielleicht bietet ja ein Land auch an, dass man sich in Abwesenheit des Partners von diesem scheiden lassen kann und dann vielleicht auch noch eine Unterhaltszahlung zugesprochen bekommen kann?).
Dies führt manchmal zu absurden Situationen. Manchmal zu Situationen, die dem deutschen Recht widersprechen (und dann natürlich nicht so umgesetzt werden) und manchmal zu Kuriosa.
Zum Beispiel wurden auch die Zweit- und Drittfrauen einer im Ausland geschlossenen Vielehe kostenlos bei Krankenversicherungen mitversichert. Dies ist jetzt zum Beispiel nicht mehr möglich.
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