Moin,
Zitat:
Zitat von HeinB
Es wird doch der Mann benachteiligt. Welche Grundrechte des Mannes werden denn hier berührt, weil er sich nicht scheiden lassen kann.
Denn was du zitierst betrifft ja die Frau.
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Genau, denn
Zitat:
Zitat von blaho
Wenn sie nicht geschlagen werden wollte, könnte sie sich ja nach türkischem Recht scheiden lassen. Das will sie aber nicht. Wo ist das Problem?
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hat sie nicht ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch wenn sie etwas anderes will? Jeder Vergleich hinkt, aber jemanden mit Borderline-Syndrom, der sich selbst verletzen will, halte ich doch auch davon ab.
Oder ich zwinge Teilnehmer an Triathlon Veranstaltungen, einen Helm zu tragen. Da sagt man doch auch nicht, wenn es deren Wille ist, sollen sie sich doch bei einem Sturz die Rübe eindetschen.
Viele Grüße,
Christian