Zitat:
Zitat von chris.fall
Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden.
|
Im Eheschluß kann man ja einen "Vertrag" sehen, die Bedingungen werden durch das Recht in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wird, bestimmt. Und dieser "Vertrag" gilt dann nach eben jenen Bedingungen auch dann noch, wenn man in einem anderen Land wohnt.
Strafrecht wird natürlich nicht importiert (Ehebruch ist im Iran eine Straftat), sonst müssten wir ja auch US-Bürger hinrichten die bei uns einen Mord begehen usw.