@Campeon: Und Dein Gegenvorschlag wäre? Einfach lebenslang wegschließen? An die Wand stellen? Somit wären wir ja auf Stammtisch- und Bildzeitungsniveau angekommen.
Denk mal über zwei Aspekte nach:
- Schutz der Gesellschaft durch Resozialisierung: Haftzeit ist endlich, willst du die Täter unvorbereitet wieder auf die Gesellschaft loslassen? Für die extremen Fälle gibt es außerdem die Sicherheitsverwahrung.
- Stichwort UNVERÄUSSERLICHE Menschenwürde. Diese hat die Gesellschaft auch dann zu beachten, wenn die Täter dies selbst nicht tun.
Das deutsche Rechtssystem ist sicherlich nicht perfekt - aber es ist eines der besten, das ich kenne!
Leider sind allerdings einige verantwortliche Stellen sehr unterbesetzt, was zwangsläufig zu Fehlern führt. Das heißt aber nicht, dass das System an sich Scheiße ist!
Sorry für das OT!
Zum Ursprungspost: Wie bei vielen Rechtsfragen kann man über die Vor- und Nachteile des Anwendens ausländischen Rechts natürlich streiten. Immerhin ist die Ehe ja nach türkischen Gesetzen geschlossen worden, da muss man diese Regeln zumindest mit bedenken, auch wenn der Lebensmittelpunkt mittlerweile hier ist. Den hier relevanten Unterschied zwischen Zivil-/Familienrecht und Strafrecht ("Steinigung!") sollte man aber zumindest benennen - soviel Zeit zur Differenzierung sollte sein.
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Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles! - Rainer Maria Rilke
Schwitzen ist, wenn Muskeln weinen. - Horst Evers
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