Moin,
das
"Laut den Stuttgarter Richtern ist der Streit wegen des deutschen Wohnsitzes zwar von deutschen Gerichten zu entscheiden, dies aber nach türkischem Recht." hat mich doch ziemlich befremdet.
Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden. Zur Begründung würde es dann heißen:
"Nach der iranschen Rechtswirklichkeit genießt ein betrogenern Eheman ein sehr niedriges Ansehen". Es verstoße daher nicht gegen Recht, "wenn der Ehemann nicht das 'Stigma' des betrogenen Ehemannes auf sich nehmen will." Dadurch sei seine soziale Stellung weitaus gefestigter.
Entschuldigt meine schwarze Ironie. Aber ich hatte geglaubt, dass unser Recht für jeden gilt, der hier lebt.
Viele Grüße,
Christian