Zitat:
Zitat von FinP
NEIN! Da steht nur, dass Du Dir die Ausnahmegenehmigung sparen kannst.
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Und auch weiter nichts zu tun brauchst, außer bei einer Kontrolle angeben, dass du was genommen hast.
Hier nochmal der Auszug aus der Prohibited List 2012 bzw. den Änderungen:
Salbutamol und Salmeterol waren bereits ab dem 1.1.2011 nicht mehr im Vorfeld bei der NADA anzeigepflichtig. Dies gilt ab 2012 auch für Formoterol per Inhalation. Die Anwendung dieser Substanzen muss aber weiterhin bei einer Dopingkontrolle auf dem Kontrollformular angegeben werden. Zusätzlich kann der Sportler bei der Kontrolle eine schriftliche Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Anwendung vorlegen. Dazu bietet die NADA ein einfaches Formular an (Medikamentenmeldung),
die schriftliche Bescheinigung kann aber auch formlos erfolgen. Das Formular muss der NADA nicht mehr übersendet werden.
Da steht: kann der Sportler [...] vorlegen! Nicht muss!