Ich lass mal diesen Auszug hier gelten:
Zitat:
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Zitat von Beispielliste zulässiger Medikamente
Beta-2-Agonisten werden zur Behandlung von Asthma eingesetzt. Je nach
Wirkstoff und Testpoolzugehörigkeit müssen Athletinnen und Athleten vor
der Anwendung von Beta-2-Agonisten einen Antrag auf Medizinische
Ausnahmegenehmigung stellen. Hiervon ausgenommen ist allerdings die
inhalative Anwendung der Substanzen Salbutamol, Salmeterol und Formoterol
in therapeutischen Dosen. Diese müssen ab dem 1.1.2012 lediglich
bei einer Kontrolle angegeben werden. Zusätzlich kann der Sportler
eine schriftliche Bescheinigung über die Anwendung vorlegen.
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Ich bin davon ja auch betroffen und ich werde es so handhaben.