Zitat aus:
http://www.n-tv.de/politik/Breivik-d...le6035056.html
"Entscheidend ist die Frage, ob der Attentäter als schuldfähig eingestuft wird. Ist dies der Fall, muss er mit einer Haftstrafe von 21 Jahren rechnen. Dies ist grundsätzlich die Höchststrafe, die wegen "Terrorakten" in Norwegen verhängt werden kann.
Allerdings kann darüber hinaus eine Sicherheitsverwahrung von jeweils fünf Jahren gerichtlich angeordnet werden, wenn der Gefangene weiter als gefährlich gilt.
Wenn die Richter den Angeklagten für nicht schuldfähig halten, wird er voraussichtlich in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen, vermutlich für den Rest seines Lebens. Sollte in der Psychiatrie seine Heilung attestiert werden, könnte im Nachhinein eine Haftstrafe ausgesprochen werden. Dies kam in Norwegen erst einmal vor."
-qbz