Zitat:
Zitat von snigel
wenn wir schon bei einer Auflistung sind dann müssen wir auch noch Regelungen im Bad finden....
|
Sofern nicht auf Bundeswasserstraßen geschwommen wird, fällt der Regelung des Bade- und Schwimmverkehrs nicht in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsminister. Für Hallenbäder wäre hier der Innenminister und für Freibäder der Außenminister zuständig.
Gruß
N.
