Zitat:
	
	
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					Zitat von gollrich  So jetzt sind wir beim penibeln Pfenningfuchsen angekommen... 
Der Walkman ist ein Audioabspielgerät ...
 
Es kann keine "Videorekodern" 
keine Kassettenrekordern 
es kann keine Radioabspielen 
keine CDs abspieln 
ich kann damit nicht Funken 
und nicht telefonieren...
 
damit ist es mit keinem dieser Geräte in diesem Sinne Ähnlich....
 
Eine Ähnlichkeit wäre gewesen wenn Sie Geräte ausschließlich auf Ihre Fähigkeit des Abspielen von Musik beschrieben hätten. 
Haben Sie nicht... also habe ich weiterhin recht....
 
Zum mal mir sicher keine Sportverordnung den gernellen Besitz eines der obengenannten Geräte verbieten darf... evtl. das Mitführen während eines Wettkampfes aber das haben Sie auch nicht geschrieben....
 
Ich mag so ungenaue Beschreibungen nicht und teil meines Jobs ist es auch so Sachen anzukreiden und aufzufinden   ....
 
Die Intention der Verordnung ist mir klar... die Aufführung ist Mangelhaft, Stümpferhaft und uneindeutig   | 
	
 Jurist?
An denen liegt es oft, dass es nachher vielleicht eindeutig formuliert ist, es aber kein normaler Mensch mehr versteht.
Also, ich verstehe den Gedanken der Verordnung und für mich ist die Sache damit klar.
