Zitat:
Zitat von stuartog
Grammatik gelernt bei Yoda du hast...
...eine komplette Frage würde in diesem Fall weiterhelfen
(die letzte Frage kannst du dir mit der alljährlichen Unfallstatistik selbst beantworten) 
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Entschuldige mein Verhalten, ich werde versuchen mich in Zukunft so auszudrücken, dass man keinen Bezug auf das Vorhergegangene bilden muss
Die Frage war: Aus welchem Grund sollten blinkende Schlußleuchten am Rad erlaubt sein? Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein Sportgerät handelt reicht als Grund nicht (woraus ja mehrere Ausnahmen resultieren).
Über die zusätzliche Anbringen (am Fahrer, nicht am Rad) zur vorhandenen Schlußleuchte habe ich keine Informationen gefunden.
Ich nutze selbst keine blinkenden Schlußleuchten, mich stören sie aber auch nicht.
(Wobei hier auch nur bei den blinkenden Schlußleuchten auf die STVZO geachtet wird. Bei Frontleuchten sieht das ganz anders aus wenn ich mich an die diversen angepriesenen "Campingartikel" erinnere

)
OK, ich muss zugeben, dass ich ab und an etwas sehr kurz schreibe (Mundart würde ich es nennen)
Ich hoffe, dass ich nicht zu sehr in Ungnade gefallen bin.
