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Dass man im bestehenden Strafrecht durchaus eine gute materiell-rechtliche Handhabung zur Sanktionierung des Dopings hat, ist wohl ein juristischer Gemeinplatz (für die Schweiz hat Martin Schubarth im letzten Jahr - oder war es schon 2006? - die Sache in recht sehr souverän dargestellt).
Das andere Problem ist: wer soll verfolgen bzw. untersuchen und auch hier würde mit dem Strafprozessrecht wohl einiges in Stellung gebracht werden können - wenn da nicht einfach die selbstherrlichen bzw. selbstverliebten Sportverbände sind, die darauf pochen (weniger Staat? meine Fresse.....), das Problem selber zu lösen.....
m.
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