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Alt 29.02.2012, 00:07   #22
HeinB
Szenekenner
 
Benutzerbild von HeinB
 
Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2.305
Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Triathlon als Veranstaltuns-Bezeichnung steht meines Wissens der DTU zu.
Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU, Paragraph 1.1

Zitat:
Die Begriffe „Triathlon“, „Duathlon“, „Wintertriathlon“, „Aquathlon“, „Swim and Run“ dürfen nur Veranstalter und Ausrichter in Anspruch nehmen, die diese Veranstalter- und Ausrichterordnung sowie die Sportordnung der DTU und die entsprechenden Anhänge einhalten und deren Veranstaltung durch die DTU und/oder einer ihrer Mitgliedsverbände genehmigt ist.
Die DTU kann das natürlich gegenüber dem Veranstalter nicht durchsetzen. Deshalb muss sie ja die Startpassinhaber bestrafen, wenn sie bei "schwarzen" Rennen teilnehmen. Analog wird das beim BDR sein.

Zum Ausgangsposting zurück: Was hält die Veranstalter davon ab, ihre Rennen beim BDR genehmigen zu lassen?

Edit: Hier mal beispielhaft Argumente für eine Genehmigung.
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