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Alt 28.02.2012, 18:15   #14
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Und dann wird der Athlet gesperrt, der vielleicht gar nicht erkennt, dass er an einem nicht genehmigten Wettkampf teilnimmt?

Das wäre doch eher ein Grund gegen den Veranstalter vorzugehen, was aber wohl nicht so einfach ist, da vermutlich der Begriff "Triathlon" nicht geschützt ist.

Ich denke, der Verband versucht hier auf eine etwas verunglückte Art eine Kundenbindung zu erreichen. Aber statt auf die eigene Kompetenz zu verweisen, bzw. die eigenen Wettkämpfe entsprechend zu kennzeichnen oder abzugrenzen, wird dem Athleten nur auf die Finger geklopft, sobald er sich nach den "Nachbartellern" umschaut.

Matthias
Der Athlet erkennt an der Genehmigungsnummer die erfolgreiche Genehmigung.
Der Begriff "Triathlon" ist sehr wohl geschützt und zwar von der DTU. Daher versucht diese gegen die Veranstalter vorzugehen, die diesen ebenfalls benutzen wollen. Daher heißen die anderen Dinger auch "Ironman" und "Challenge".

Als Athlet sollte man sich allerdings überlegen, warum ein Veranstalter sich nicht eine Genehmigung des entsprechenden Dachverbandes einholen will? Kostet fast nix und hat noch ein paar Vorteile. (Ich rede jetzt nicht von ein paar Kumpels, die sich vor dem Freiubad treffen)
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten