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Alt 28.02.2012, 14:13   #7
NBer
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Registriert seit: 21.11.2008
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Beiträge: 6.968
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
"Der Inhaber des Startpasses darf nur vom Verband genehmigten Veranstaltungen teilnehmen."


Damit könnte mir der Verband aber auch eine Teilnahme an einer Laufveranstaltung verbieten...
nein. denn der startpass bezieht sich ja auch nur auf die offiziellen genehmigten triathlon/duathlonveranstaltungen.

Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
.....Eigentlich kann es dem Verband doch egal sein, was ich in meiner Freizeit mache, oder?...
ist es dem verband auch. was ihm nicht egal ist, wie rennen unter der bezeichnung "triathlon" ablaufen. um ein betsimmtes niveau und gewisse regeln und auch sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, gibt es eben die "genehmigten" veranstaltungen. bei uns in der gegend gibt es auch eine gutbesuchte "wilde" veranstaltung wo man letztendlich keinerlei regeln einhalten muss (geht bei helmpflicht los und endet beim bescheißen, da es keine kampfrichter gibt), und wo es keine versicherung für die teilnehmer gibt. wenn es bei so einer veranstaltung verletzte oder gar mal einen toten geben würde, würde es nur heißen "beim triathlon in....", was ein ganz schlechtes licht, auf die triathlonverbände werfen würde, auch wenn die damit gar nichts zu tun haben. ist doch klar, dass die sich von vornherein so weit wie möglich davon distanzieren wollen.
und da sie solch privaten veranstaltungen nicht unterbinden können, versuchen sie den veranstaltern das leben insofern schwer zu machen, dass dort zumindest keine startpassinhaber starten dürfen, und damit ein großteil der potentiellen teilnehmer.
aber wie shcon weiter oben erwähnt, wo kein kläger da keine klage. in den meisten landesverbänden wird es stillschweigend toleriert.
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