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Zitat von trialex
Nun schreitet mal wieder die Funktionäre des BDR ein  und zeigen mal wieder jeglichen Realitätsverlust. Jüngst hat ein hiesiger Veranstalter eine Mitteilung erhalten, deren Inhalt besagt
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine nicht genehmigte und/oder nicht ordnungsgemäß ausgeschriebenen Veranstaltung. Sondern um einen Trainingsveranstaltung, welche unter Wettkampfbedingungen ausgetragen wird. Der BDR nennt das ein "wildes Rennen" (Startnummer, Ergebnislisten, Siegerehrung usw.)!
Ergebnis: Alle Teilnehmer der Veranstaltung, welche eine Lizenz besitzen müssen bei einer Teilnahme mit einer Bestrafung durch den BDR rechnen. Zwar wurde von offizieller Seite gesagt ".....wo kein Kläger, da kein Richter....." aber wkann man sich darauf verlassen?
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Gab/gibt es doch im Triathlon auch. Mal eine Frage an die Juristen:
Kann mir ein Verband (BDR/DTU) vorschreiben was ich außerhalb seines Geltungsbereiches mache? Oder verpflichtet sich ein Lizenznehmer/Startpassinhaber dazu nur bei lizenzierten Veranstaltungen teilzunehmen? Ok, gerade nachgeschaut, steht in den Rahmenbedingen für einen Startpass drin. Bei der DTU heiß es allgemein
"Der Inhaber des Startpasses darf nur vom Verband genehmigten Veranstaltungen teilnehmen."
Quelle:
https://www.startpass.dtu-info.de/An...edingungen.pdf
Damit könnte mir der Verband aber auch eine Teilnahme an einer Laufveranstaltung verbieten. Wie weit darf so eine Regelung eigentlich gehen und sind solche Regelungen überhaupt zulässig?
Eigentlich kann es dem Verband doch egal sein, was ich in meiner Freizeit mache, oder? Oder steht demnächst auch bald der DFB oder die FIFA mit einem Aufpasser neben jedem Bolzplatz und passen auch, dass man nicht nachmittags spontan ein kleines Turnier organisiert?
Meine Meinung: Es ist meine Freizeit, also meine Sache, was ich damit anfange...
Matthias